Zoom: Nutzung der Konferenzplattform

Alles rund um Medien: Hier ist Platz für Filmtipps, Fragen zum perfekten Sound, oder die neusten Hörbücher.
Antworten

Zoom: Nutzung der Konferenzplattform

Beitrag von Robbie Sandberg Site Admin » 21.09.2020, 12:08

Hier folgt eine Anleitung zur Nutzung von Zoom mit Screen Reader auf dem Smartphone oder PC. Die Anleitung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie beruht auf unseren Erfahrungen und Recherchen. Ergänzende Infos sind erwünscht.
Wir weisen darauf hin, dass es außer Zoom weitere Plattformen gibt, teils auch barrierefrei oder barrierearm nutzbar. Wer prüfen möchte, ob eine bestimmte Plattform zugänglich ist, findet auf der Website des DBSV eine Anleitung zum Barrierencheck für Konferenzplattformen.

Zoom mit dem Smartphone nutzen

Beitrag von Robbie Sandberg Site Admin » 21.09.2020, 12:21

Installation und erste Teilnahme:
  • Im App Store oder im Google Play Store nach „Zoom“ suchen.
  • Bei „Zoom Cloud Meetings“ auf „Laden“ doppeltippen.
  • Sobald die App installiert ist, kann der Einladungslink zum Meeting per Doppeltipp geöffnet werden. Eine Registrierung ist nicht nötig.
  • Beim erstmaligen Öffnen von Zoom fragt die App, ob sie auf das Mikrofon zugreifen darf. Das muss erlaubt werden, um sich an den Meetings zu beteiligen.
  • Weiterhin fragt die App, ob sie Push-Mitteilungen schicken darf. Das ist für die Teilnahme nicht notwendig.
  • Wenn die Fragen abgearbeitet sind, fordert Zoom dazu auf, dem Audio-Chat beizutreten. Mit einem Doppeltipp auf die Taste „Anruf über Internet Audio“ tritt man dem Meeting (bzw. dem Warteraum des Meetings) bei. Hier kann man auch die Kamera zuschalten.
Es ist empfehlenswert, ein Headset zu verwenden. Das erhöht die Klangqualität für die anderen und wer eine Sprachausgabe nutzt, kann sie während des Chats besser verstehen.
Hier gibt es einen Podcast über die Teilnahme an einem Zoom-Meeting per Smartphone.

Einige Bedienungshinweise:
Als Name zeigt die App anderen Teilnehmenden den Namen des eigenen Gerätes an, also z.B. „Susis iPhone“. Man ändert das so:
Auf Teilnehmerliste doppeltippen und anschließend auf den eigenen Namen. Es öffnet sich ein Kontextmenü, in dem mit der Option „Umbenennen“ ein anderer Name eingegeben werden kann.

Um sich zu Wort zu melden, doppeltippt man auf Mehr und dann auf Hand heben. Der/die ModeratorIn sieht das und entstummt euch.

Zoom Desktop-App nutzen

Beitrag von Robbie Sandberg Site Admin » 21.09.2020, 12:38

Die App muss nicht vorher installiert werden, um an Meetings teilzunehmen. Eventuell erspart man sich durch eine Vorab-Installation aber den folgenden Umweg über den Browser.
Bei Klick auf den Einladungslink passiert je nach den Sicherheitseinstellungen des Browsers Folgendes:
  • Bei niedriger Sicherheitsstufe wird Zoom ausgeführt und nach wenigen Sekunden wird das Meeting-Fenster aktiv.
  • Bei mittlerer Sicherheitsstufe wird gefragt, ob die Zoom-Datei gespeichert oder ausgeführt werden soll. Wählt „Ausführen“, wenn verfügbar, sonst speichert die Zoom-Datei, öffnet den Download-Ordner und klickt auf die Datei.
  • Bei höchster Sicherheitsstufe öffnet sich nur eine Website, auf der Zoom einen Link zum manuellen Download anbietet. Der Link nützt nichts, weil bei dieser Stufe eben nichts runtergeladen oder ausgeführt wird. Die Sicherheitsstufe muss dann reduziert werden, um per Desktop am Meeting teilnehmen zu können.
Wer Zoom installieren möchte, kann hier Zoom für den PC runterladen.

Wenn das Zoom-Fenster aktiv wird, ist man bereits im Meeting (bzw. im Warteraum des Meetings), aber noch nicht für andere zu hören oder zu sehen. Dann auf den Schalter „Per Computer dem Audio beitreten“ klicken. Er sollte bereits den Fokus haben und vom Screen Reader angesagt werden. Falls nicht, einige Male „Tab“ oder „Shift-Tab“ drücken, um ihn zu finden. Anschließend kann man optional mit Alt-v die Kamera zuschalten.

Tastenkombinationen für die Desktop-Anwendung:
Die Desktop-App kann mit Tastenkombis bedient werden. Hier die Wichtigsten:
  • Mikrofon ein/aus: Alt-a
  • Kamera ein/aus: Alt-v
  • Hand heben/senken: Alt-y
  • Namen der aktuell sprechenden Person abfragen: Ctrl-2
  • Video der aktuell sprechenden Person fokussieren: Alt-F1
  • Teilnehmendenliste aus- oder einklappen: Alt-u
  • Text-Chat aus- oder einklappen: Alt-h
  • Meeting-Registerkarten wechseln: F6
  • Meeting-Steuerelemente fokussieren: Ctrl-Alt-Shift
Auf der Support-Page von Zoom findet ihr eine Liste aller Shortcuts auf Englisch

Zoom Screen-Reader-Befehle

Beitrag von Robbie Sandberg Site Admin » 21.09.2020, 13:03

Screen-Reader-NutzerInnen fühlen sich oft durch die Zoom-Meldungen gestört, wenn diese Wortbeiträge anderer TeilnehmerInnen überlagern.
In JAWS kann man JAWS-Taste-Leer gefolgt von s drücken, um die Sprache vorübergehend ab- und wieder anzustellen. In NVDA drückt man dazu NVDA-Taste-s.
Für JAWS kann man zusätzlich kostenlose Skripte installieren, die es ermöglichen, die Zoom-Meldungen zu unterdrücken, ohne die Sprache komplett abzustellen. Auch kann man hiermit die jeweils letzte Meldung bzw. die letzten Chat-Nachrichten abfragen.

Nähere Infos über JAWS Scripts for Zoom auf der Website von Hartgen Consultancy

Für NVDA gibt es das NVDA-Add-On Zoom Accessibility Enhancements

In beiden Fällen erfolgt das Sprach-Feedback in Englisch, also etwa, „Silence all alerts“.

Zoom Einwahl per Telefon

Beitrag von Robbie Sandberg Site Admin » 21.09.2020, 13:23

Meistens wird alternativ zum Teilnahme-Link eine Telefonnummer angeboten, über die man am Meeting teilnehmen kann. Das kann sinnvoll sein, wenn man unterwegs ist oder schlimmes WLAN hat.
Hier muss man nach Verbindungsaufbau die Meeting-ID eingeben, gefolgt von #. Eingabe einer Teilnehmer-ID ist nicht nötig. Zum Überspringen # drücken.

Die folgenden Befehle können während eines Zoom-Meetings über DTMF-Töne am Telefon eingegeben werden:
  • Audio ein/aus: *6
  • Hand heben/senken: *9
Bei der Teilnahme per Telefon ist die eigene Telefonnummer als Name zu sehen. Eine Umbenennung ist nur durch den Host möglich.

Zoom Hinweise für Sehende

Beitrag von Robbie Sandberg Site Admin » 21.09.2020, 13:46

In der Desktop-App werden die Bedienelemente sichtbar durch Bewegung des Mauszeigers. In der erscheinenden Leiste können Audio und Video zu- oder abgeschaltet werden.
Oben rechts im Bild gibt es die Icons „Sprecheransicht“ (Teilnehmende, die sprechen, werden groß angezeigt) und „Galerieansicht“ (alle Teilnehmenden werden als Collage angezeigt). Die Ansicht kann man individuell anpassen.
Die „Hand heben“-Funktion erreicht man durch Klick auf den Button mit drei Punkten, in der Teilnehmerliste unten rechts

Auf dem Smartphone werden die Bedienelemente sichtbar nach Tipp auf das Display. In der erscheinenden Leiste können Audio und Video zu- oder abgeschaltet werden. Durch Tipp auf „Mehr“ gelangt man zur „Hand heben“-Funktion.
Die Videoansicht ändert man per Links-Wisch.

Zoom Breakout-Räume für Gruppenarbeit nutzen

Beitrag von Robbie Sandberg Site Admin » 01.12.2020, 06:30

Der Host kann sogenannte Breakout-Räume einrichten und Teilnehmende in diese Räume verschieben. Vergleichbar ist dies mit einem Konferenzraum, von dem kleinere Räume für Gruppenarbeit abzweigen.
Je nach Voreinstellung können die Teilnehmenden selbstständig zwischen Räumen wechseln oder allein der Host kann dies veranlassen.

Passives Wechseln in Breakout-Räume:
Wenn der Host die Zuweisung zu den Breakout-Räumen automatisiert hat, werden Teilnehmende verschoben, ohne selbst etwas tun zu müssen. Sie landen dann automatisch in einem Breakout-Raum und nach Ablauf der voreingestellten Zeit oder bei manueller Beendigung durch den Host wieder im Hauptkonferenzraum.

Interaktives Wechseln in Breakout-Räume:
Wenn die Zuweisung der Teilnehmenden zu bestimmten Räumen nicht automatisiert ist, ploppt bei Beginn einer Breakout-Session folgender Dialog auf.
„Der Moderator lädt sie ein, folgendem Breakout raum beizutreten.“ Es folgt der Name, den der Host dem betreffenden Raum gegeben hat.
Der Dialog muss mit der Taste „Beitreten“ bestätigt werden.

Selbstständiges Wechseln zwischen Breakout-Räumen:
Der Host kann einstellen, dass Teilnehmende die Breakout-Räume selbstständig betreten und frei zwischen ihnen wechseln können, wie auf einer Messe oder einem Themenmarkt. Hierzu die folgende Anleitung für PC und Smartphone.

Breakout-Raum am PC betreten:
  • Mit Tab bis zur Option "Weitere Meeting Steuerungen" navigieren und mit Enter das Menü aufrufen.
    Um sicherzustellen, dass das richtige Fenster fokussiert ist, kann man vorher ctrl-shift-alt drücken.
  • Mit Cursor-hoch die Option "Breakout-Raum betreten" fokussieren und mit Enter bestätigen.
    • Mit Tab auf eine Baumansicht der bestehenden Breakout-Räume wechseln.
      Mit den Cursor-Tasten Hoch und Runter wird durch die Raumliste navigiert.
    • Mit Cursor-rechts wird der fokussierte Raum erweitert und eine Liste der bereits im Raum befindlichen Teilnehmenden angezeigt, die wieder mit den Cursor-Tasten durchlaufen werden kann.
    • Mit Cursor-links wird der fokussierte Raum wieder reduziert.
  • Mit Tab auf "Beitreten" navigieren und Enter drücken, um dem fokussierten Raum beizutreten
  • Nachfrage mit "Ja" bestätigen
  • Verlassen wird ein Breakout-Raum durch die Tastenfolge alt-q Enter.
Breakout-Raum am Smartphone beitreten (nur mit iPhone getestet):
  • Doppeltipp auf die Schaltfläche "Der Breakout-Session beitreten"
  • Im folgenden Dialog auf den gewünschten Raum wischen
  • doppeltippen, um den Raum auszuwählen
  • Auf "Beitreten" wischen und mit Doppeltipp bestätigen
  • Verlassen wird der Raum durch Doppeltipp auf die Schaltfläche "Verlassen", dann auf "Konferenzraum verlassen", um in den Hauptraum zu wechseln oder auf "Meeting verlassen" um sich abzumelden.

Zoom Umfragen

Beitrag von Robbie Sandberg Site Admin » 01.03.2021, 16:00

Das Umfrage-Feature ermöglicht eine anonyme Stimmabgabe. Eine Umfrage kann mehrere Fragen enthalten. Wenn ihr z.B. eine Semesterparty plant, könntet ihr in einer Umfrage mit dem Titel Party abstimmen lassen, wo die Party stattfindet, welche Getränke besorgt werden und welche DJane engagiert wird.
Vorgehen am Desktop:
Startet der Host eine Umfrage, ploppt in der Anwendung das Umfragefenster auf. Der screen Reader meldet, "Zoom-Umfrage wurde gestartet".
Wichtig: Das Umfragefenster erhält nur dann automatisch den Fokus, wenn die Zoom-Anwendung im Vordergrund läuft. Befindet man sich in einer anderen Anwendung, muss mit Alt-Tab in das Zoom-Fenster zurück navigiert werden.
Zwei Mal Tab fokussiert den Titel der Umfrage. Ein weiteres Mal Tab die Liste der Fragen bzw. Gegenstände der Abstimmung. Auch wenn nur eine Frage existiert, ist dies ein Listenfeld.
Hier muss die Frage mit den Cursor-Tasten ausgewählt werden, auch wenn nur eine Frage existiert.
Wird eine Frage ausgewählt, meldet der Screen Reader, wie viele Antwortmöglichkeiten es gibt.
Mit Tab navigiert man durch die möglichen Antworten. Dies sind Kontrollfelder, die man mit der Leertaste anhaken kann. Der Screen Reader meldet den jeweiligen Zustand eines Feldes, also Kontrollfeld nicht aktiviert bzw. aktiviert.
Nach der letzten Antwortmöglichkeit fokussiert Tab die Schaltfläche "Eingeben". Diese wird mit Enter ausgelöst, um die Abstimmung abzuschließen.
Stehen weitere Fragen zur Abstimmung, kann die Schaltfläche mit Tab übersprungen und wieder die Liste der Fragen fokussiert werden.
Gibt der Host das Ergebnis frei, ploppt wiederum ein Fenster auf und der Screen Reader meldet: "Der Host gibt die Umfragewerte frei."
Dieses Fenster ist ebenso wie das Abstimmungsfenster aufgebaut, nur dass hier neben den Antwortoptionen die Ergebnisse in Prozent angegeben sind.
Mit drei Mal Tab wird also wieder die Liste der Fragen fokussiert, mit den Cursor-Tasten eine Auswahl getroffen und wieder mit Tab durch die Ergebnisse navigiert.
Nach dem letzten Ergebnis fokussiert Tab die Schaltfläche Schließen.
Vorgehen auf dem Smartphone:
Startet der Host eine Umfrage, ploppt in der App der Umfragebildschirm auf.
Wichtig: der Umfragebildschirm erhält nur dann automatisch den Fokus, wenn Zoom im Vordergrund läuft. Befindet man sich in einer anderen app, muss über den App-Umschalter zurück zu Zoom gewechselt werden.
Der Fokus ist auf der Schaltfläche "Schließen", oben links im Bildschirm.
Der Bildschirm kann mit Rechtswischen navigiert werden. Nach dem Titel der Frage folgen die Antwortoptionen, die mit Doppeltipp ausgewählt werden können. Der Screen Reader meldet den jeweiligen Status, also "nicht ausgewählt" oder "ausgewählt".
Nach der letzten Antwortoption wird durch Rechtswischen ein Feld fokussiert, das die Nummer der aktuell angezeigten Frage, sowie die Gesamtzahl der Fragen anzeigt. Steht hier zB. 1/2, wird die erste von zwei Fragen angezeigt.
Ein weiterer Rechtswisch fokussiert die Schaltfläche "Nächste", mit der durch Doppeltipp die nächste Frage aufgerufen wird. Der Fokus befindet sich dann noch auf der Schaltfläche "Nächste", die nun grau ist, weil noch nicht abgestimmt wurde.
Um wieder mit Rechtswisch zu navigieren, muss zunächst mit einem Finger der Fokus wieder oben links in den Bildschirm gesetzt werden.
Wurden alle Fragen durchlaufen, lautet die letzte Schaltfläche des Bildschirms nicht mehr "Nächste", sondern "Eingeben".
Gibt der Host das Ergebnis frei, ploppt wiederum ein Bildschirm auf, der ebenso aufgebaut ist, wie der Umfragebildschirm, nur dass hier neben den Antwortoptionen die Ergebnisse in Prozent angegeben sind.
Geschlossen wird der Ergebnisbildschirm mit der Schaltfläche "Schließen" oben links.

Zoom: Meeting in Radioqualität aufzeichnen und hören

Beitrag von Robbie Sandberg Site Admin » 02.06.2021, 16:48

Zoom bietet einige Einstellungen zur Optimierung der Klangqualität. Das ist besonders nützlich für Übertragung von Musik, aber auch für Radio- bzw. Podcast-Produktionen. Zum Beispiel kann man Interviews führen oder gemeinsam Moderieren, ohne die üblichen Komprimierungsartefakte.
Zoom hat dafür den High-Fidelity-Musikmodus eingeführt. Dieser deaktiviert Echounterdrückung und Nachbearbeitung, minimiert Audiokomprimierung und erhöht die Qualität des Audiocodecs.
Der High-Fidelity-Musikmodus steht in Desktop Clients für Windows und Mac zur Verfügung. Ich beschreibe hier das Vorgehen in Zoom für Windows.
Zunächst muss man sich registrieren (ein kostenfreies Konto reicht aus). Wenn man sich im Desktop Client angemeldet hat, geht man mit Tab auf den eigenen Namen bzw. den Namen des Kontos und ruft mit Enter das Menü auf. Hier geht man mit dem Cursor auf Einstellungen und drückt wieder Enter.
Jetzt mit Tab auf die Kategorie Allgemein, mit Cursor abwärts bis auf Audio und diese mit Enter aktivieren. Die Registerkarte bzw. Kategorie wird mit Tab durchlaufen.
Die erste interessante Einstellung ist die für Hintergrundgeräusche. Hier gibt es einen Auswahlschalter, mit dem man die Geräuschunterdrückung von hoch bis niedrig einstellen kann. Da die meisten Headsets eine eigene, teils sehr hohe Geräuschunterdrückung haben, sollte man hier niedrig wählen, wenn man so ein Headset nutzt. Diese Einstellung wird allerdings außer Kraft gesetzt, wenn man die Option Originalton nutzt, zu der ich gleich komme.
Das folgende Kontrollkästchen kann man mit der Leertaste anhaken. Meetinginterne Option zum Einschalten des Originaltons anzeigen
Dies bewirkt, dass man in einem Meeting optional den Originalton aktivieren kann. Wie genau sich Zoom bei Originalton verhält, kann man nun festlegen.
Es folgen drei Kontrollkästchen mit denen man die Klangeigenschaften des Originaltons einstellen kann.
Hi-Fi-Musikmodus: Verringert die Komprimierung auf 192 kbps und erhöht die Qualität der Codierung.
Hallunterdrückung: Würde ich generell nicht empfehlen, kommt aber auf die Klangeigenschaften der Räumlichkeit an. In halligen Räumen kann das den Klang verbessern. Zur Erinnerung, die Standard-Audiofilter werden bei Originalton unwirksam.
Stereo-Audio: Würde ich nur für Musik verwenden oder wenn mehrere Tonquellen über ein Mischpult zugespielt werden.
Damit sind die Einstellungen in der Kategorie Audio abgeschlossen. Der Dialog kann mit Escape verlassen werden, (es gibt keine OK-Taste).
Diese Einstellungen erfordern natürlich mehr Bandbreite. Zoom empfiehlt eine kabelgebundene Netzwerkverbindung.

Ein weiterer Tipp für Medienschaffende. In der Registerkarte Aufnahme kann man folgende Option anhaken:
Audiospuren einzelner Sprecher aufzeichnen
Dann werden alle Teilnehmenden individuell aufgezeichnet und die Dateien anschließend im Unterordner Audio Record abgelegt. Die Dateinamen enthalten den jeweiligen Zoom-Namen der teilnehmenden Person. So lässt sich das Audio der Teilnehmenden individuell bearbeiten. Eine Datei namens audio_only.m4a mit der Gesamtaufnahme wird nach wie vor erstellt.
Hierzu ein Nachtrag, nachdem ich mit der o.g. Option meine Erfahrungen gemacht habe. Ihr solltet die aufzeichnung unbedingt erst beginnen, wenn alle Teilnehmenden eingelogt sind. Dann beginnen die individuellen Audiospuren zeitgleich. Startet man die Aufzeichnung bei Beginn des Meetings, fangen die Spuren zu unterschiedlichen Zeiten an, weil die individuelle Aufzeichnung ja erst beginnt, wenn sich jemand einlogt. Dann hat man mega Arbeit damit, die Spuren zu synchronisieren. Bei zwei Teilnehmenden geht das noch, aber bei vier oder mehr wird das echt nervig.

Zoom: Schnellanleitung zum Abstellen der Screen-Reader-Meldungen

Beitrag von Robbie Sandberg Site Admin » 14.09.2021, 13:32

Die Zoom-Meldungen, wenn Teilnehmende ein Meeting betreten oder verlassen bzw. Chat-Nachrichten während eines Vortrags sind für uns oft irritierend. Hier eine Anleitung zum Abstellen.

Man muss dazu im Zoom Desktop-Client angemeldet sein und sollte nicht an einem Meeting teilnehmen.
Mit Tab navigiert man auf den Kontonamen und drückt Enter. Nun Cursor-runter bis auf Einstellungen und wieder Enter.
Mit Tab gelangt man auf die Kategorien, standardmäßig ist Allgemein ausgewählt. Nun mit Cursor-runter auf Chat und diese mit Enter aktivieren.
Hier kann man detailliert einstellen, wann man welche Chat-Nachrichten in welchem Kanal erhalten möchte. Uns interessiert aber nur eine Option, die sich ziemlich weit unten befindet.
Daher mit Shift-Tab bis auf die Option „Chat-Benachrichtigungen während eines Meetings oder internen Telefonats stummschalten“. Diese mit der Leertaste anhaken.
Nun wieder mit Tab zu den Kategorien und mit der Ende-Taste auf die Kategorie Zugänglichkeit. Diese wieder mit Enter aktivieren.
Mehrfach Tab drücken. Nach der Option „Bildschirmleserwarnmeldungen: Standardwerte wiederherstellen“ folgt ein Listenfeld mit eben diesen Warnmeldungen.
Die Liste kann mit dem Cursor navigiert und die Meldungen mit der Leertaste aktiviert bzw. deaktiviert werden. Die wichtigste ist „Teilnehmer ist Meeting beigetreten hat das Meeting verlassen“. Ist diese deaktiviert, meldet der Screen Reader keine Bei- oder Abtritte.
Die Einstellungen können mit Escape verlassen werden, es gibt keine OK-Taste.

  • Annika Dipp

Datenschutzhinweise für Online-Meetings, Telefonkonferenzen und Online-Seminare via „Zoom“ des DBSV

Beitrag von Annika Dipp » 15.10.2021, 10:49

Wir informieren hier über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Nutzung von „Zoom“.

Zweck der Verarbeitung
Wir nutzen das Tool „Zoom“, um Telefonkonferenzen, Online-Meetings, Videokonferenzen und/oder Online-Seminare durchzuführen (nachfolgend: „Online-Meetings“). „Zoom“ ist ein Service der Zoom Video Communications, Inc., die ihren Sitz in den USA hat.

Verantwortlicher
Verantwortlicher für Datenverarbeitung, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung von „Online-Meetings“ steht, ist der DBSV Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e. V., Rungestraße 19, 10179 Berlin, siehe: www.dbsv.org/impressum.html

Hinweis: Soweit Sie die Internetseite von „Zoom“ aufrufen, ist der Anbieter von „Zoom“ für die Datenverarbeitung verantwortlich. Ein Aufruf der Internetseite ist für die Nutzung von „Zoom“ jedoch nur erforderlich, um sich die Software für die Nutzung von „Zoom“ herunterzuladen.
Sie können „Zoom“ auch nutzen, wenn Sie die jeweilige Meeting-ID und ggf. weitere Zugangsdaten zum Meeting direkt in der „Zoom“-App eingeben.
Wenn Sie die „Zoom“-App nicht nutzen wollen oder können, dann sind die Basisfunktionen auch über eine Browser-Version nutzbar, die Sie ebenfalls auf der Website von „Zoom“ finden.
Sollten Sie Fragen haben oder eine Kontaktaufnahme zu unserem Datenschutzbeauftragten wünschen, so ist dies unter folgender E-Mail-Adresse möglich: datenschutzteam116@s-con.de oder S-CON DATENSCHUTZ Kriegerstraße 44 30161 Hannover.

Welche Daten werden verarbeitet?
Bei der Nutzung von „Zoom“ werden verschiedene Datenarten verarbeitet. Der Umfang der Daten hängt dabei auch davon ab, welche Angaben zu Daten Sie vor bzw. bei der Teilnahme an einem „Online-Meeting“ machen.
Folgende personenbezogene Daten sind Gegenstand der Verarbeitung:
Angaben zum Benutzer: Vorname, Nachname, Telefon (optional), E-Mail-Adresse, Passwort (wenn „Single-Sign-On“ nicht verwendet wird), Profilbild (optional),
Abteilung (optional)
Meeting-Metadaten: Thema, Beschreibung (optional), Teilnehmer-IP-Adressen, Geräte-/Hardware-Informationen
Bei Aufzeichnungen (optional): MP4-Datei aller Video-, Audio- und Präsentationsaufnahmen, M4A-Datei aller Audioaufnahmen, Textdatei des Online-Meeting-Chats.
Bei Einwahl mit dem Telefon: Angabe zur eingehenden und ausgehenden Rufnummer, Ländername, Start- und Endzeit. Ggf. können weitere Verbindungsdaten wie z.B. die IP-Adresse des Geräts gespeichert werden.
Text-, Audio- und Videodaten: Sie haben ggf. die Möglichkeit, in einem „Online-Meeting“ die Chat-, Fragen- oder Umfragenfunktionen zu nutzen. Insoweit werden die von Ihnen gemachten Texteingaben verarbeitet, um diese im „Online-Meeting“ anzuzeigen und ggf. zu protokollieren. Um die Anzeige von Video und die Wiedergabe von Audio zu ermöglichen, werden entsprechend während der Dauer des Meetings die Daten vom Mikrofon Ihres Endgeräts sowie von einer etwaigen Videokamera des Endgeräts verarbeitet. Sie können die Kamera oder das Mikrofon jederzeit selbst über die „Zoom“-Applikationen abschalten bzw. stummstellen.
Um an einem „Online-Meeting“ teilzunehmen bzw. den „Meeting-Raum“ zu betreten, müssen Sie zumindest Angaben zu Ihrem Namen machen.

Umfang der Verarbeitung
Wir verwenden „Zoom“, um „Online-Meetings“ durchzuführen. Wenn wir „Online-Meetings“ aufzeichnen wollen, werden wir Ihnen das im Vorwege transparent mitteilen und – soweit erforderlich – um eine Zustimmung bitten. Die Tatsache der Aufzeichnung wird Ihnen zudem in der „Zoom“-App angezeigt.

Wenn es für die Zwecke der Protokollierung von Ergebnissen eines Online-Meetings erforderlich ist, werden wir die Chatinhalte protokollieren. Das wird jedoch in der Regel nicht der Fall sein.

Im Falle von Online-Seminaren können wir für Zwecke der Aufzeichnung und Nachbereitung von Online-Seminaren auch die gestellten Fragen von Online-Seminar-Teilnehmenden verarbeiten.
Wenn Sie bei „Zoom“ als Benutzer registriert sind, dann können Berichte über „Online-Meetings“ (Meeting-Metadaten, Daten zur Telefoneinwahl, Fragen und Antworten in Webinaren, Umfragefunktion in Webinaren) bis zu einem Monat bei „Zoom“ gespeichert werden.

Die in „Online-Meeting“-Tools wie „Zoom” bestehende Möglichkeit einer softwareseitigen „Aufmerksamkeitsüberwachung“ („Aufmerksamkeitstracking“) ist deaktiviert.
Eine automatisierte Entscheidungsfindung i.S.d. Art. 22 DSGVO kommt nicht zum Einsatz.

Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Soweit personenbezogene Daten von Beschäftigten des DBSV verarbeitet werden, ist Art. 88 DSGVO i.V.m. § 26 BDSG die Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung. Sollten im Zusammenhang mit der Nutzung von „Zoom“ personenbezogene Daten nicht für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich, gleichwohl aber elementarer Bestandteil bei der Nutzung von „Zoom“ sein, so ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung. Unser Interesse besteht in diesen Fällen an der effektiven Durchführung von „Online-Meetings“.

Im Übrigen ist die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung bei der Durchführung von „Online-Meetings“ Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO, soweit die Meetings im Rahmen eines Vertragsverhältnisses durchgeführt werden.

Sollte kein Vertragsverhältnis bestehen, ist die Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Auch hier besteht unser Interesse an der effektiven Durchführung von „Online-Meetings“.
Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist für die Durchführung von Online-Meetings erforderlich. Bei Nichtbereitstellung ist es uns leider nicht möglich, eine Online-Besprechung mit Ihnen durchzuführen. Eine automatisierte Entscheidungsfindung wird nicht vorgenommen.

Empfänger / Weitergabe von Daten
Personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an „Online-Meetings“ verarbeitet werden, werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben, sofern sie nicht gerade zur Weitergabe bestimmt sind. Beachten Sie bitte, dass Inhalte aus „Online-Meetings“ wie auch bei persönlichen Besprechungstreffen häufig gerade dazu dienen, um Informationen mit Kunden, Interessenten oder Dritten zu kommunizieren und damit zur Weitergabe bestimmt sind.

Weitere Empfänger: Der Anbieter von „Zoom“ erhält notwendigerweise Kenntnis von den o.g. Daten, soweit dies im Rahmen unseres Auftragsverarbeitungsvertrages mit „Zoom“ vorgesehen ist.
Eine Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation findet in dem Umfang statt, dass Ihre personenbezogenen Daten an die Zoom Video Communications Inc. in die USA weitergeleitet werden.
Datenverarbeitung außerhalb der Europäischen Union
„Zoom“ ist ein Dienst, der von einem Anbieter aus den USA erbracht wird. Eine Verarbeitung der personenbezogenen Daten findet damit auch in einem Drittland statt. Wir haben mit dem Anbieter von „Zoom“ einen Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen, der den Anforderungen von Art. 28 DSGVO entspricht.
Ein angemessenes Datenschutzniveau ist zum einen durch die „Privacy Shield“-Zertifizierung der Zoom Video Communications, Inc., zum anderen aber auch durch den Abschluss der sog. EU-Standardvertragsklauseln garantiert.
Datenschutzbeauftragter

Ihre Rechte als Betroffene/r
Sie haben gemäß Art. 15 DSGVO das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten. Sie können sich für eine Auskunft jederzeit an uns wenden.
Bei einer Auskunftsanfrage, die nicht schriftlich erfolgt, bitten wir um Verständnis dafür, dass wir ggf. Nachweise von Ihnen verlangen, die belegen, dass Sie die Person sind, für die Sie sich ausgeben.
Ferner haben Sie gemäß der Artikel 16-18, 20 DSGVO ein Recht auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung, soweit Ihnen dies gesetzlich zusteht.
Schließlich haben Sie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
Ein Recht auf Datenübertragbarkeit besteht ebenfalls im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorgaben.

Löschung von Daten
Wir löschen personenbezogene Daten grundsätzlich dann, wenn kein Erfordernis für eine weitere Speicherung besteht. Ein Erfordernis kann insbesondere dann bestehen, wenn die Daten noch benötigt werden, um vertragliche Leistungen zur erfüllen, Gewährleistungs- und ggf. Garantieansprüche prüfen und gewähren oder abwehren zu können. Im Falle von gesetzlichen Aufbewahrungspflichten kommt eine Löschung erst nach Ablauf der jeweiligen Aufbewahrungspflicht in Betracht.
Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde
Sie haben das Recht, sich über die Verarbeitung personenbezogenen Daten durch uns bei einer Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren.

Weiterhin haben Sie das Recht, jederzeit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen.

Änderung dieser Datenschutzhinweise
Wir überarbeiten diese Datenschutzinformationen gemäß Art. 13 DSGVO bei Änderungen der Datenverarbeitung oder bei sonstigen Anlässen, die dies erforderlich machen. Die jeweils aktuelle Fassung finden Sie stets auf dieser Internetseite.

Stand: 12.06.2020

Antworten